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Einkommensteuer | „Aufgabeaufwendungen” als vorab entstandene Werbungskosten
Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er nach dem NWB RAAAC-09352 seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum , BStBl 2006 II S. 258). – Anmerkung: Das Urteil unterscheidet sich kaum von dem zitierten älteren (BStBl 2006 II S. 258), das es ergänzen soll. Bei einem größeren Mietwohngrundstück, wie es Gegenstand des Rechtsstreits war, wird die Vermietungsabsicht auch offenkundig sein. Beim fehlgeschlagenen Kauf einer Eigentumswohnung aber – worüber mit Urteil v. - IX R 3/04 entschieden wurde – wird das Finanzamt nur schwer widerlegen können, das tatsächlic...