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FG Saarland 21.06.2006 1 K 64/03, NWB 39/2006 S. 313

Abgabenordnung | Verwaltungsaktqualität einer Anlage zur Einspruchsentscheidung

Verweist das Finanzamt in einer Einspruchsentscheidung auf eine Anlage, welche eine Verlustberechnung enthalten soll, aber programmgesteuert die äußere Form eines Verlustfeststellungsbescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung erhält, führt dieses Versehen nicht dazu, dass gegen die „Anlage” ein Einspruch möglich ist. Die unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bewirkt lediglich, dass die Steuerpflichtigen – soweit sie infolge dieser Belehrung die Klagefrist gegen die Einspruchsentscheidung versäumt haben – hinsichtlich dieser Fristversäumnis mit Erfolg die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen können ().

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