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Abgabenordnung | Feststellung des verrechenbaren Verlusts
Wird in der Anlage „ESt 1,2,3 B” zum einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid die Spalte zum Korrekturbetrag nach § 15a Abs. 1, 2 oder 3 EStG von der Finanzbehörde nicht ausgefüllt, so kann nach dem NWB SAAAC-09382 ohne zusätzliche Anhaltspunkte der Empfänger des Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht von einer zugleich getroffenen – negativen – einheitlichen und gesonderten Feststellung auch über die Höhe des verrechenbaren Verlusts dieses Feststellungszeitraums ausgehen.