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Gewerberecht; | Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften

Das Zweite Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften v. ist im BGBl 1998 I S. 1291 verkündet worden und tritt am in Kraft. Die Gewerbeordnung erhält in § 29 Regelungen über die Auskunft und Nachschau für erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Daneben entfallen gewerberechtliche Buchführungsvorschriften für vier verschiedene Gewerbe. Betriebskantinen und gaststättenrechtliche Leistungen in Verkehrsmitteln (z. B. Reisebussen) werden von der Anwendung des Gaststättengesetzes ausgenommen. Weitere Änderungen betreffen das Personenbeförderungsgesetz, die Pfandleiherverordnung, die Makler- und Bauträgerverordnung sowie die Bewachungsverordnung. Das Gesetz enthält eine Neufassungsermächtigung für die Gewerbeordnung und das Gaststättengesetz.

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