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Handelsrecht; | Verkündung des Handelsrechtsreformgesetzes
Das Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG) v. ist im BGBl I S. 1474 verkündet worden und tritt im wesentlichen am in Kraft. Zur Neuregelung des Kaufmannsbegriffs werden der Ist- bzw. Mußkaufmann und der Sollkaufmann zu einem einheitlichen Tatbestand zusammengefaßt, um künftig alle Gewerbetreibenden ohne Rücksicht auf die Branche zu erfassen. Die überkommene Differenzierung nach Grundhandelsgewerbe, Handwerk oder sonstigem Gewerbe wird damit zugunsten einer einheitlichen Anwendung des HGB beseitigt. Auch das Firmenbildungsrecht wird entschärfend zugleich für alle Rechtsformen vereinheitlicht. Dabei bestehen zahlreiche Übergangsregelungen. Über die wichtigsten Inhalt...