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Allgemeiner Wirtschaftsverkehr; | Gesetz zur Einführung des Euro
Das Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG) v. ist im BGBl I S. 1242 verkündet worden und tritt im wesentlichen am in Kraft. Das Gesetz enthält als Artikel 1 das Diskontsatz-Überleitungsgesetz, durch das der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen bis zum Ablauf des durch den sog. Basiszinssatz ersetzt wird. Artikel 3 enthält Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, beispielsweise die Ersetzung der DM durch den Euro beim Stammkapital. Wir werden über das Gesetz in verschiedenen Aufsätzen noch im Laufe dieses Jahres ausführlich berichten.