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Kraftfahrzeugsteuer; | Befreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für Kanalreinigungsfahrzeuge
Der (BStBl 1998 II 35) die Auffassung vertreten, daß die Reinigung der unter den Straßen befindlichen Entwässerungseinrichtungen als Teil der Straßenreinigung i. S. des § 3 Nr. 4 KraftStG anzusehen sei. Damit kommt für Kanalreinigungsfahrzeuge, die seit der Änderung des § 3 Nr. 1 KraftStG durch das KraftStÄndG 1997 wegen ihrer Betriebserlaubnis- und Kennzeichnungspflicht als kraftfahrzeugsteuerpflichtig behandelt worden sind (vgl. Erl. v. - S 6105/8, NWB EN-Nr. 1008/97), wieder eine Befreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG in Betracht, wenn die Fahrzeuge ausschließlich zur Reinigung der unter den Straßen befindlichen Kanäle und Sinkkästen eingesetzt werden. Die Reinigung anderer privater Entsorgungsanlagen (z. B. Hausanschlüsse) stellt eine für die Steuerbefreiung schädliche Verwendung dar. Voraussetzung für die Steuerbefr...