Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer; | Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig?
Mit Beschl. v. - IV 317/91 hat der IV. Senat des Niedersächsischen FG dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig ist. Das vorlegende Gericht hält die Gewerbeertragsteuer für verfassungswidrig, weil sie nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei. Sie führe zu einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden steuerlichen Zusatzbelastung der Gewerbetreibenden gegenüber den selbständig Tätigen und den Land- und Forstwirten. Ferner hält das Gericht die bei gemischten Tätigkeiten anwendbare Regelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungswidrig. Diese sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar, weil sie bei PersGes im Gegensatz zu Einzelunternehmern die Umwandlung von nicht gewerblichen Einkünften in gewerbliche Einkünfte anordne und auch diese E...