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Gewerbesteuer; | Beginn der Gewerbesteuerpflicht in den Fällen einer Betriebsaufspaltung (§ 2 Abs. 1 GewStG)
Nach dem ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen als Gewerbebetrieb i. S. des § 2 Abs. 1 GewStG von dem Zeitpunkt an zu behandeln, in dem die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung erstmals erfüllt sind (hier: Erfüllung der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung bei Überlassung eines zunächst unbebauten Grundstücks ohne Entgelt an die Betriebsgesellschaft, das von dieser vor Abschluß der Bebauung nicht genutzt wurde). Das zum InvZulG 1982 ergangene (BStBl 1991 II 773) steht dieser Betrachtung nicht entgegen. Eine sachliche Verflechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann (Hinweis auf BStBl 1993 II 718).