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Einkommensteuer; | Nachweis von Unterhaltsleistungen (§ 33a EStG)
Der Nachweis von Unterhaltsleistungen lediglich an die Eltern ist nicht erbracht, wenn eine Bankbestätigung den Nachnamen der Empfänger und eine andere zwar den Vor- und Nachnamen des Vaters ausweist, wenn aber ursprünglich behauptet wurde, die Unterhaltsleistungen seien auch für die Schwester bestimmt worden (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. 23. 4. 1998 - 6 K 422/97).