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FG Brandenburg 12.02.1998 5 K 807/97 Kg
Einkommensteuer; | rückwirkende Gewährung von Kindergeld trotz Versäumnis der Antragsfrist des § 66 Abs. 3 EStG
Kommt die Behörde ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht gem. § 14 SGB I nicht nach, indem sie den Stpfl. nicht darauf hinweist, daß die Rechtslage hinsichtlich der Kindergeldberechtigung ab Januar 1996 geändert sein würde, ist sie nach Treu und Glauben daran gehindert, sich hinsichtlich des Antrags auf rückwirkende Zahlung von Kindergeld auf die gesetzliche Ausschlußfrist des § 66 Abs. 3 EStG, die zum durch das 1. SGB III-ÄndG v. (BGBl I 2970) aufgehoben ist, zu berufen (; EFG S. 752).