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Einkommensteuer; | in der ehemaligen DDR errichtetes ,,Gartenhaus'' (§§ 10e, 34f EStG)
Ein in der ehemaligen DDR im Außenbereich errichtetes Gartenhaus, für das nach dem Recht der ehemaligen DDR Bestandsschutz besteht, für das aber ein Antrag auf Bauvorbescheid auf Umbau und Ausbau des Gebäudes abgelehnt wurde, erfüllt nach dem Urt. des ; Revision eingelegt, Az. beim BFH: X R 47/98, mangels einer Genehmigung für die Umnutzung als Wohnung nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschriften über die Wohneigentumsförderung (§§ 10e, 34f EStG).