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BFH 19.02.1998 IV R 50/96

Einkommensteuer; | Begriff des Bildberichterstatters i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Wer für Zeitschriften Objekte auswählt und zum Zweck der Ablichtung arrangiert, um die von einem Fotografen dann hergestellten Aufnahmen zu veröffentlichen, ist nach dem gewerblich tätig. Ein freiberuflicher Bildberichterstatter i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist nach Aufgabe und Tätigkeit Journalist, der an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Film, Fernsehen) mitwirkt. Ihren journalistischen Charakter erhält diese Tätigkeit durch die auf individueller Beobachtung beruhenden Erfassung des Bildmotivs und seines Nachrichtenwerts. Die Bilder müssen als aktuelle Nachrichten über Zustände oder Ereignisse politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Art für sich selbst sprechen, müssen jedoch nicht mit erkl...

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