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BVerwG 05.03.1998 7 C 13/97
Vermögensgesetz; | Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung
Ein Anspruch auf Rückgabe eines wegen Überschuldung in Volkseigentum übergegangenen Mietwohngrundstücks (§ 1 Abs. 2 VermG) kann auch dann bestehen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft bestand und alle Miterben ihr Grundeigentum nacheinander und beschränkt auf ihren Erbanteil aufgaben. Zu den bebauten Grundstücken i. S. des § 1 Abs. 2 VermG zählen auch Buchgrundstücke, die, ohne selbst bauliche Anlagen aufzuweisen, für die bestimmungsgemäße Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig sind ().