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Einkommensteuer; | Übernahme negativer Kapitalkonten durch neu eintretende Kommanditisten (§§ 3 Nr. 66, 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Treten neue Kommanditisten unter Übernahme der negativen Kapitalkonten der ausscheidenden in eine KG ein, kommt es nach dem auch dann nicht zu einem Erwerbsverlust, wenn die negativen Kapitalkonten nicht durch stille Reserven einschließlich eines Geschäftswerts abgedeckt sind (Anschluß an die ,BStBl II 745, und v. , BStBl 1995 II 246). Ein Verlust entsteht auch dann nicht, wenn nach dem Gesellschafterwechsel ein steuerfreier Sanierungsgewinn erzielt wird oder wenn die neu eintretenden Gesellschafter eine Einlage leisten. Obwohl Sanierungsgewinn und Einlagen beim Neugesellschafter nicht zu Verlusten führen, dürfen sie jedoch auf der anderen Seite nicht bewirken, daß die Verluste, auf denen das vom Neugesellschafter erworbene negative Kapitalkonto b...