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Baurecht; | Errichtung einer Garage im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Die Errichtung einer vom Wohngebäude räumlich abgesetzten Garage ist nicht nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen zulässig. Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (; Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung im Urt. v. - 4 C 80/82, BVerwGE 72, 362).