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Körperschaftsteuer; | Übernahme der Beitragsleistung zur Lebensversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 8 KStG)
Eine zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH abgeschlossene Lebensversicherung rechnet nicht allein dadurch zum BV der Gesellschaft, dass sie von dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Sicherungsmittel im Rahmen der Finanzierung einer betrieblichen Anschaffung verwandt wird. Dies ändert sich, soweit die Lebensversicherung auf die Gesellschaft umgeschrieben wird. Leistet die GmbH zum Ausgleich früherer Beitragszahlungen an den Gesellschafter eine Zahlung in Höhe des Rückkaufswerts der Versicherung, so führt dies nicht zur Annahme einer vGA ().