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Mietrecht; | Neuvermietung bei vorzeitiger Beendigung eines Zeitmietvertrages
Auch bei Zeitmietverträgen ist der Vermieter bei vorzeitigem Auszug des Mieters zur Schadensminderung verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt er nur dann nach, wenn er alles unternimmt, um die freigewordene Wohnung unverzüglich weiterzuvermieten und sich hierzu ernsthaft um neue Mieter bemüht (LG Braunschweig, Urt. v. 24. 1. 1997 - 6 S 225/96, WM 1998, 220).