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OLG Schleswig 08.01.1998 5 U 124/95

Kreditwesen; | Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem abgelösten Darlehen nach dem Aktiv-/Passiv-Vergleich

Mit Urt. v. - XI ZR 267/96 und XI ZR 197/96 (NWB EN-Nr. 1332/97) hatte der BGH Grundsätze für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem abgelösten Darlehen aufgestellt. In einem der zurückverwiesenen Verfahren hat das OLG Schleswig nun mit Urt. v. - 5 U 124/95 erstmals die Vorgaben des BGH umgesetzt und anhand eines Aktiv-/Passiv-Vergleichs sowie des Ansatzes angemessener Kosten für ersparte Verwaltungsaufwendungen, einer ersparten Risikoprämie und des Bearbeitungsaufwandes anläßlich der vorzeitigen Rückzahlung die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt. Die Vorgaben des BGH sind damit anschaulich umgesetzt worden.

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