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Strafrecht; | Verkündung des Zeugenschutzgesetzes
Das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes; Zeugenschutzgesetz - ZSchG) v. ist im BGBl I S. 820 verkündet worden und tritt am in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung für Zwecke der Strafverfolgung eingeführt. Zeugen, die noch keinen anwaltlichen Beistand haben, kann für die Dauer der Vernehmung ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. In der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte wird ein neuer Unterabschnitt (Gebühren des gerichtlich bestellten und des beigeordneten Rechtsanwalts) eingefügt.