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Gesellschaftsrecht; | Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) v. ist im BGBl I S. 786 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz bringt sowohl Änderungen des Aktienrechts als auch des Rechts der gesetzlichen Abschlußprüfung nach dem Dritten Buch des HGB, wobei es um Verbesserungen im Rahmen der Arbeit des Aufsichtsrats, Erhöhung von Transparenz, Stärkung der Kontrolle durch die Hauptversammlung sowie die Verbesserung der Qualität der Abschlußprüfung geht. Wir werden über das Gesetz in einem der nächsten Hefte der NWB berichten.