BGH Beschluss v. - 5 StR 136/04

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: StPO § 120 Abs. 1; StPO § 126 Abs. 3

Instanzenzug: LG Stuttgart 11 KLs 147 Js 79932/01 vom

Gründe

Der Senat hat durch Beschluß vom heutigen Tage das teilweise aufgehoben. Die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft ist nicht mehr verhältnismäßig (§ 120 Abs. 1, § 126 Abs. 3 StPO).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AAAAC-06890

1Nachschlagewerk: nein