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BFH 28.01.1997 X B 133/96
Einkommensteuer; | Zusammenlegung zweier Wohnungen
Werden zwei unentgeltlich erworbene Wohnungen zu einer Wohnung verbunden, sind die dadurch entstandenen Aufwendungen nur dann nach § 10e EStG begünstigt, wenn eine bautechnisch neue Wohnung entsteht (Abs. 1) oder soweit ein Ausbau oder eine Erweiterung i. S. des Abs. 2 vorliegt ().