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BGH Urteil v. - XII ZR 273/98

Gesetze: AGBG § 9 Bb; AGBG § 9 Ci Abs. 1; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 139; ZPO § 539

Leitsatz

a) Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen "Sonder"kündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.

b) Zur Annahme eines Verstoßes gegen die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht als wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 539 ZPO.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1872 Nr. 37
DB 2001 S. 2287 Nr. 43
NAAAC-06582

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BGH, Urteil v. 30.05.2001 - XII ZR 273/98

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