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ArbG Bochum 05.03.1998 3 Ca 2717/97
Entgeltfortzahlung; | Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung bei Wegeunfall
Wegeunfälle sind nach Inkrafttreten des § 8 Abs. 2 Ziff. 1 SGB VII (Unfallversicherung) am Arbeitsunfälle. Für durch sie bedingte Arbeitsunfähigkeit ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 EFZG volle, nicht auf 80 % gekürzte Entgeltfortzahlung zu leisten. Dies folgt aus der von § 550 RVO abweichenden, neuen gesetzlichen Systematik der §§ 7 bis 9 SGB VII (ArbG Bochum, Urt. v. - 3 Ca 2717/97 nrkr., DB 1998, 783).