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BAG 21.11.2000 3 AZR 415/99

Öffentlicher Dienst; | Berichtigung einer Abmeldebescheinigung bei der Versorgungsanstalt

Hat ein öffentlicher Arbeitgeber die Abmeldebescheinigung gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) unrichtig ausgefüllt, kommt eine Berichtigungsklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auch dann in Betracht, wenn er die dreimonatige Klagefrist für Klagen gegen die VBL nach § 61 Abs. 3 Satz 2 VBL-Satzung versäumt hat. Dabei kann unentschieden bleiben, ob die VBL nach einer Berichtigung des zunächst mitgeteilten Abmeldegrundes durch den Arbeitgeber von Rechts wegen verpflichtet ist, die Angelegenheit wieder aufzugreifen und neu zu entscheiden. Für die Klage besteht jedenfalls dann das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn die VBL dem Arbeitnehmer gegenüber erklärt hat, sie werde die Rentenangelegenheit nochmals überprüfen, wenn sie eine vom Arbeitgeber beric...

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