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Wirtschaftsrecht; | Gesetz über die Zulassung von Stückaktien
Das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz) v. ist im BGBl I S. 590 verkündet worden und am in Kraft getreten. Aufgrund der inzwischen weitgehend gesicherten Währungsumstellung auf den Euro zum kann auf nennwertlose Aktien übergegangen werden, die eine Quote des Grundkapitals darstellen und keinen Betrag nennen. Entsprechende Gesellschaftsbeschlüsse können schon jetzt gefaßt werden. Wir werden über das Gesetz in einem der nächsten Hefte der NWB ausführlich berichten.