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Finanzgericht Hamburg  v. - 3 K 23/05 EFG 2007 S. 142 Nr. 2

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1GrEStG § 5 Abs. 1GG Art. 3 6. RL 77/388/EWG RL 69/335/EWG

Mittelbare Anteilsvereinigung durch Einbringung in GbR

Leitsatz

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht verstößt nicht gegen europäisches Recht, insbesondere weder gegen die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer noch gegen die EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital.

Die Besteuerung der mittelbaren Anteilsvereinigung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, auch nicht bei Anwendung von § 1 Abs. 3 GrEStG i.d.F. 1983 bzw. vor 1997.

Die demgemäß nach § 1 Abs. 3 GrEStG steuerbare Einbringung der Anteile an der mittelbar grundbesitzenden GmbH durch beide Anteilseigner in eine zwischen ihnen dazu gebildete GbR ist entsprechend § 5 Abs. 1 GrEStG steuerbefreit.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 580 Nr. 9
EFG 2007 S. 142 Nr. 2
KÖSDI 2007 S. 15474 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2006 S. 3353
AAAAC-05506

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Finanzgericht Hamburg v. 04.07.2006 - 3 K 23/05

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