Anbau an eine Halle als selbstständiges Wirtschaftsgut
Leitsatz
1. Ein Hallenanbau, der nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Einheit mit der bisherigen Bausubstanz bildet, kann dennoch
als ein gegenüber der Altsubstanz selbstständiges und damit nach dem Investitionszulagengesetz förderfähiges Wirtschaftsgut
anzusehen sein, wenn Altbau und Anbau durch nicht erheblichen Bauaufwand voneinander getrennt werden können.
2. Im Hinblick auf die Frage, ob der zur Trennung der Gebäudeteile erforderliche Bauaufwand im Sinne von Leitsatz 1 „nicht
erheblich” ist, stellt die im Steuerrecht allgemein angewendete (Un-) Wesentlichkeitsgrenze von 10 % zwar nicht das einzige,
wohl aber ein besonders bedeutsames Abgrenzungskriterium dar. Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der Kosten der baulichen
Trennung zu den Herstellungskosten des Anbaus. Auf die absolute Höhe der Kosten einer baulichen Trennung kommt es hingegen
nicht an.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 619 Nr. 10 EFG 2006 S. 1605 Nr. 20 KÖSDI 2006 S. 15348 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619 RAAAC-05454
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