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Thüringer FG Urteil v. - III 107/02 EFG 2006 S. 1605 Nr. 20

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 3

Investitionszulage

Anbau an eine Halle als selbstständiges Wirtschaftsgut

Leitsatz

1. Ein Hallenanbau, der nach dem äußeren Erscheinungsbild eine Einheit mit der bisherigen Bausubstanz bildet, kann dennoch als ein gegenüber der Altsubstanz selbstständiges und damit nach dem Investitionszulagengesetz förderfähiges Wirtschaftsgut anzusehen sein, wenn Altbau und Anbau durch nicht erheblichen Bauaufwand voneinander getrennt werden können.

2. Im Hinblick auf die Frage, ob der zur Trennung der Gebäudeteile erforderliche Bauaufwand im Sinne von Leitsatz 1 „nicht erheblich” ist, stellt die im Steuerrecht allgemein angewendete (Un-) Wesentlichkeitsgrenze von 10 % zwar nicht das einzige, wohl aber ein besonders bedeutsames Abgrenzungskriterium dar. Maßgeblich ist insoweit das Verhältnis der Kosten der baulichen Trennung zu den Herstellungskosten des Anbaus. Auf die absolute Höhe der Kosten einer baulichen Trennung kommt es hingegen nicht an.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 619 Nr. 10
EFG 2006 S. 1605 Nr. 20
KÖSDI 2006 S. 15348 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1619
RAAAC-05454

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Thüringer FG, Urteil v. 29.03.2006 - III 107/02

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