Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ArbG Frankfurt/M. 26.09.2000 18 Ca 4036/00

Arbeitsrecht; | Schmerzensgeld bei unbefugter Videoüberwachung

Eine Videoüberwachungsanlage, die den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers zumindest teilweise erfasst, unterliegt der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Allein der Zweck, eine sorgfältige Aufgabenerledigung zu überwachen, rechtfertigt die Überwachung der Arbeitnehmer durch Fernseh- und Videokameras nicht. Eine betriebsverfassungswidrige Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers dar, der die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes rechtfertigen kann (ArbG Frankfurt/M., Urt. v. - 18 Ca 4036/00).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen