Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BAG 15.11.2000 5 AZR 365/99
Mutterschutzgesetz; | Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot
Ist eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft wegen eines Beschäftigungsverbots gehindert, die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, darf ihr der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Die Zuweisung muss die Ersatztätigkeit so konkretisieren, dass beurteilt werden kann, ob billiges Ermessen gewahrt ist (hier verneint bei Verweisung einer studentischen Aushilfskraft im Nachtbereitschaftsdienst auf Tätigkeiten im ,,Tagdienst'') ().