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BAG 15.11.2000 5 AZR 365/99

Mutterschutzgesetz; | Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

Ist eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft wegen eines Beschäftigungsverbots gehindert, die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, darf ihr der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Die Zuweisung muss die Ersatztätigkeit so konkretisieren, dass beurteilt werden kann, ob billiges Ermessen gewahrt ist (hier verneint bei Verweisung einer studentischen Aushilfskraft im Nachtbereitschaftsdienst auf Tätigkeiten im ,,Tagdienst'') ().

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