Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.09.2000 X R 174/96

Gewerbesteuer; | Kehrbezirk eines Bezirkskaminkehrermeisters

Der Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach dem gewerbesteuerrechtlich nicht dessen Betriebsstätte i. S. des § 12 Satz 1 AO. Diese Vorschrift ist maßgebend für den Begriff der Betriebsstätte im GewStG; die hiervon abweichende einkommensteuerrechtliche Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG durch die BFH-Rspr. (Urt. v. - IV R 55/88, BStBl 1990 II S. 23; v. - X R 44/89, BStBl 1991 II S. 97, und X R 110/88, BStBl 1991 II S. 208; v. - XI R 34/90, BStBl 1992 II S. 90) gilt nicht für den Anwendungsbereich des GewStG. Dazu führt der BFH aus: Für eine Betriebsstätte i. S. des § 12 Satz 1 AO ist es erforderlich, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende, über die bloße (tatsächliche) Nutzungsmöglichkeit hinausgehende, ggf. auch behördlich zugewiesene, rechtliche Verfügungsmacht über die betreffende(n) Geschäftseinrichtung(en) oder Anlage(n) ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen