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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entstehen der Erbschaftsteuer für den Pflichtteilsanspruch
Die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs setzt nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 10 Abs. 5 Nr. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG; § 2303 BGB).
Praxishinweise: Erbschaftsteuerrechtlich entsteht bezüglich des Pflichtteilsanspruchs ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen, wenn der Anspruch tatsächlich geltend gemacht wird. Das bloße Bestehen eines solchen Anspruchs ist steuerlich unbeachtlich. Geltend gemacht ist der An-spruch, wenn die Erfüllung gegenüber dem Erben verlangt wird. Mit der Geltendmachung des Anspruchs entsteht auch der Steueranspruch, und die Bezifferung des Anspruchs stellt nur mehr eine Konkretisierung des Steueranspruchs dar. Im Streitfall hatte dies zur Folge, dass noch das alte (ungü...