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FG Berlin 28.11.2005 9 K 8156/02, NWB direkt 38/2006 S. 8
Zuschlag aufgrund eines Wechsels in Gesellschafterstruktur ist kein Arbeitslohn
Ein von einem Arbeitgeber anlässlich eines Wechsels in der Gesellschafterstruktur an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleisteter Zuschlag zur bisher von ihm entrichteten Umlage ist nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren.