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Grunderwerbsteuer | Erbauseinandersetzung in grundbesitzender KG steuerfrei
Wenn durch eine Vereinbarung zur Ausführung einer Teilungsanordnung über im Wege der Sonderrechtsnachfolge vererbte Anteile an grundbesitzenden Personengesellschaften die Anteile vereinigt werden (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 2 GrEStG), ist der Vorgang gleichwohl als Erbauseinandersetzung gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (, rkr.).