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Einkommensteuer | Betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten Antrags zum Realsplitting
Das NWB UAAAC-03820 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verbietet zwar die nachträgliche Einschränkung (vgl. , BStBl 2000 II S. 218), nicht aber die betragsmäßige Erweiterung eines bereits vorliegenden begrenzten Antrags zum Realsplitting. (2) Der Antrag auf Erweiterung kann auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellt werden. (3) Der erweiterte Antrag stellt i. V. mit der erweiterten Zustimmungserklärung ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. – Anmerkung: Das Urteil ist ausgesprochen günstig für die geschiedenen Ehegatten, denn oft wird der Abzug nur deshalb beschränkt, weil sich für den unterhaltsberechtigten Ex-Gatten keine höhere Steuerbelastung ergeben soll. Stellt sich erst später heraus, dass auch ei...