Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verkehrswert der Rentenzahlungspflicht für eine gemischte Schenkung
Mit (Az. II R 38/04, BStBl 2006 II S. 475) wurde nunmehr entschieden, dass im Rahmen einer gemischten Schenkung:
die aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des Bedachten erst nach Bedingungseintritt zu berücksichtigen sind und
die Verpflichtungen zu einer Rentenzahlung auf Verlangen des Steuerpflichtigen statt mit dem sich aus § 14 Abs. 1 BewG i. V. m. Anlage 9 zu § 14 BewG ergebenden Kapitalwert mit dem Verkehrswert anzusetzen ist, der dem Betrag entspricht, der auf der Grundlage der bei Rentenbeginn maßgebenden Abgekürzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes für die Begründung eines den getroffenen Vereinbarungen entsprechenden Rentenanspruchs an ein Lebensversicherungsunternehmen zu entrichten wäre.
Das Urteil ist grundsätzlich anzuwenden. Insoweit hält die nicht mehr fest. Die OFD bittet, über die ruhenden Verfahren entsprechend zu entscheiden.
Oberfinanzdirektion
Chemnitz v. - S
3104 - 1/2 - St 2
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Fundstelle(n):
PAAAC-03839