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Einkommensteuer; | Gestaltungsmißbrauch bei Anteilsrotation (§ 42 AO; §§ 17, 34 EStG)
Gem. gilt zur allgemeinen Anwendung der Rechtsgrundsätze des (NWB EN-Nr. 295/97) folgendes: Die Annahme eines Mißbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i. S. von § 42 AO ist bei Gestaltungen unter Nutzung der Regelungen der §§ 17 und 34 EStG nicht generell ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift des § 42 AO können insbes. dann vorliegen, wenn die Anteilsübertragung nicht auf Dauer angelegt ist und personenidentische Gesellschaften beteiligt sind. Auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (I R 4/97 und I R 48/97) gegen die (EFG 1997, 482) und (EFG S. 1120) wird hingewiesen. Durch die im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BStBl I 928 ff.) vorgenommene Ergänzung des § 50c EStG um ...