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Arbeitsrecht; | Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum Arbeitsplatzwechsel
Eine ärztliche Empfehlung zum Wechsel des Arbeitsplatzes ist nicht gleichbedeutend mit der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit. Sie kann den Arbeitgeber veranlassen, den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Ohne eine rechtswirksame Versetzung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, aus Fürsorgegründen die Arbeitsleistung am bisherigen Arbeitsplatz abzulehnen ().