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BGH 08.12.1997 II ZR 236/96
Gesellschaftsrecht; | Abschluß einer Generalbereinigung (§ 46 Nr. 5 GmbHG)
Für den Abschluß einer Generalbereinigung (negatives Schuldanerkenntnis bzw. Erlaß- oder Verzichtsvertrag) mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer GmbH bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses ().