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BGH Urteil v. - VII ZR 310/99

Gesetze: BGB § 134; MaBV § 3 Abs. 2 (Fassung ); MaBV § 12 (Fassung ); GewO § 34 c

Leitsatz

a) Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht.

b) Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.

c) Der Abschlagszahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.

d) An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1 BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1322 Nr. 26
DB 2001 S. 432 Nr. 8
VAAAC-03474

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BGH, Urteil v. 22.12.2000 - VII ZR 310/99

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