Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 16.10.1997 IV R 19/97

Einkommensteuer; | gewerbliche Tätigkeit eines Versicherungsberaters (§ 18 EStG; § 2 GewStG)

Ein Versicherungsberater übt keinen ähnlichen Beruf i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus (). Im Streitfall handelt es sich um einen nach Art. 1 § 1 RBerG zugelassenen Versicherungsberater - ohne akademische Ausbildung - mit mittlerer Reife, dreijähriger Lehre bei einem Versicherungsunternehmen und einem erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsgang bei einem Fortbildungsinstitut der Versicherungswirtschaft. Der Senat stellt hierzu fest, daß ein Beruf nicht schon deshalb den Katalogberufen i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ähnlich ist, weil er eine gewisse Ähnlichkeit mit der gesamten Gruppe der genannten Berufe aufweist; diese ,,Gruppenähnlichkeit'' genügt nicht, weil der Gesetzgeber die Katalogberufe detailliert aufgezählt hat und die ähnlichen Berufe einem dieser Katalogberufe ähnlich sein müssen ...BStBl 1993 II 235

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden