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Steuerberatung; | Zurückbehaltungsrecht an Buchungsunterlagen
Nach der Neuregelung des § 66 Abs. 4 StBerG durch das 6. SteuerberatungsänderungsG steht dem Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich der Buchungsunterlagen zu. Dieses kann durch Sicherheitsleistung nach § 273 Abs. 3 BGB abgewendet werden. Der Erlaß einer einstweiligen Verfügung kommt nur in Betracht, wenn trotz Sicherheitsleistung eine Herausgabe durch den Steuerberater nicht zu erwarten ist (, MDR 1998, 188).