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Rentenversicherung; | Frist für die Entrichtung freiwilliger Beiträge für 1997

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr wirksam bis zum 31. 3. des Folgejahres entrichtet werden. Für die Bemessung der freiwilligen Rentenversicherungsbeiträge gilt - auch für 1997 - der für 1998 festgesetzte Beitragssatz von 20,3 v. H. und die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 1998 von 620 DM. Als Mindestbeitrag sind danach 125,86 DM und als Höchstbeitrag 1 705,20 DM zu überweisen.

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