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BAG 05.02.1998 2 AZR 227/97

Kündigungsschutz; | außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei tariflicher Unkündbarkeit

Nur in Ausnahmefällen kann eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der nach dem einschlägigen Tarifvertrag ordentlich unkündbar ist, aus betriebsbedingten Gründen wirksam sein. Ein solcher Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer im Unternehmen nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann und der Arbeitgeber ohne Kündigungsmöglichkeit gezwungen wäre, ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über viele Jahre hinweg allein noch durch entsprechende Gehaltszahlungen aufrechtzuerhalten. Bevor der Arbeitgeber die Kündigung erklärt, muß er jedoch mit allen zumutbaren Mitteln versuchen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers an anderer Stelle im Unternehmen zu ermöglichen. Dabei hat eine Sozialauswahl entsprechend § 1 Abs. 1 KSchG zu erfolgen. Die Verwirkung des Kündigungsrechts tritt al...

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