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AG Hamburg-Altona 03.04.1997 315 cC 95/96

Mietrecht; | Zinsabschlag auf Zinsen für Mietkaution (§ 550b BGB)

Legt der Vermieter eine vom Mieter gezahlte Kaution auf einem Sparbuch an und werden die darauf gutgeschriebenen Zinsen um den Zinsabschlag gekürzt, so stehen dem Mieter gleichwohl die ungekürzten Zinserträge zu (AG Hamburg-Altona, Urt. v. - 315 cC 95/96, MDR 1998, 151).

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