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BFH 16.12.1997 VIII R 11/95

Einkommensteuer; | Zinsen aus Hinterlegung des Kaufpreises auf Notar-Anderkonto (§§ 15, 16, 20 EStG)

Wird das betriebliche Grundstück einer OHG im zeitlichen Zusammenhang mit deren Liquidation veräußert, sind die Zinsen, die aus der Hinterlegung des Kaufpreises bis zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Auszahlung an die Gesellschafter der OHG auf einem Notar-Anderkonto erzielt werden, nicht Teil des Veräußerungsgewinns. Wird der Kaufpreiserlös Privatvermögen, sind die auf die Kaufpreisforderung entfallenden Zinsen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen ().

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