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BAG 17.06.1997 9 AZR 801/95
Wettbewerbsverbot; | Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Karenzentschädigung
Eine Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Karenzentschädigung kann auch in einem Formulararbeitsvertrag vereinbart werden. Eine Verfallklausel für alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solchen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfaßt auch den monatlich fällig werdenden Anspruch auf Karenzentschädigung ().