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BGH Urteil v. - V ZR 237/00

Gesetze: BGB § 138 Bb

Leitsatz

Zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäfts, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
QAAAC-02135

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 05.10.2001 - V ZR 237/00

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