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BFH 15.10.1997 I R 22/96

Einkommensteuer; | Grunderwerbsteuer als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten der übernehmenden Genossenschaft (§§ 4, 5, 6 EStG)

Die bei Verschmelzung von Genossenschaften anfallende GrESt gehört bei der übernehmenden Genossenschaft zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten. Dies gilt auch, wenn die übertragende und die übernehmende Genossenschaft vereinbart haben, die GrESt jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich bei der Steuer gleichwohl um ausschließlich eigenen Aufwand der übernehmenden Genossenschaft, für den die übertragende Genossenschaft in ihrer Verschmelzungsbilanz keine Rückstellung bilden darf (). Im Streitfall konnte offenbleiben, ob die Vereinbarungen darüber, daß die GrESt den an der Verschmelzung Beteiligten jeweils hälftig zur Last fällt, einen Gestaltungsmißbrauch darstellen oder ob dadurch verdeckte Gewinnausschüttungen d...

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